ImmobilientransferEine Gebühr für Immobilientransfer ist fällig, wenn das Grundeigentum auf den Namen des Käufers übergehen soll. Sie wird gezahlt, wenn die Besitzurkunde auf den Namen des Käufers ausgestellt ist. Verantwortlich für die Zahlung ist der Käufer. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Immobilienwert.
Wenn die Immobilie in gemeinsamen Namen registriert ist, z.B. bei einem Ehepaar, wird der Kaufpreis halbiert, was zu niedrigeren Transfergebühren führt. |
